Hilfe bei Kasko

Kaskoschäden

Im Kaskoschadensfall hat der Versicherer ein Weisungsrecht.
Gemäß den Versicherungsbedingungen, hat der Versicherungsnehmer (VN) Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadenfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen).

Kaskoversicherungsbedingungen sind jedoch nicht gleich!
Hier unterstützt Sie unser Büro bei evtl. Unstimmigkeiten bezüglich der Vertragsbedingungen.


Meinungsverschiedenheiten bei Kaskoschäden

Sie sind mit der Entschädigungsleistung durch Ihre Kaskoversicherung nicht einverstanden?
Kein Problem; hier prüfen wir für Sie die Unterlagen und sind bezüglich eines evtl. angestrebten weiteren Ersatzanspruches Ihr Ansprechpartner.  

Die Prüfung Ihrer Unterlagen und das Erstgespräch erfolgt natürlich für Sie kostenlos!