Beweissicherung


Technische Gutachten dienen unter anderem zur Schadenfeststellung und zur Beurteilung der Schadenursache

  • Überprüfung von Gebrauchtwagen bei Verdacht auf verschwiegene Vor-/ Unfallschäden (ggf. vom Vorbesitzer des gebraucht gekauften Fahrzeuges)
  • Karosserieuntersuchungen
  • Lackschichtenkontrolle mit modernsten Geräten (für Nichtmetalle, Metalle und auch Kunststoffe) 
  • Untersuchung von Schäden an Fahrzeugaggregaten
  • Überprüfung mangelhafter Reparaturausführung
  • Betriebsstoff-/ Öluntersuchungen (bei Motorschäden etc.)
  • Auslesen der verbauten Steuergeräte/ Fehlerauslese (Abgleich der Fahrzeugidentifizierungsnummer am Fahrzeug mit den Fahrzeugpapieren/ Auslesen der abgelegten Kilometerstände)
  • Endoskopische Untersuchungen (Motorschäden; Kontrolle der Brennräume/ Karosserieuntersuchungen; Hohlraumüberprüfung auf evtl. Korossion etc.)

Ausbau der Zündkerzen zur Kontrolle des Verschleißbildes nach einem Motorschaden

hier; Kontrolle und Überprüfung des Schadenbildes – Abgebrannte Elektrode, Motor überhitzt, Kolbenboden durch in den Brennraum gefallene Elektrode “durchschlagen” – hierdurch: kapitaler Motorschaden!