Tipps “Unfallstelle”

 

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Verhalten an der Unfallstelle

Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligten wichtig, Ruhe und Übersicht zu bewahren, um weiteren, größeren Schaden zu verhüten. Entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Unfallstelle!!!!!

Folgende Maßnahmen müssen – je nach Lage des Falles – im Interesse der Verkehrssicherheit an der Unfallstelle getroffen werden;

Sichern Sie sofort die Unfallstelle

Versorgen Sie ggf. Verletzte, benachrichtigen Sie bei Bedarf Arzt oder Rettungswagen.

Bei geringfügigen Schäden müssen Sie darauf achten, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Blockieren Sie also beispielsweise wegen eines zerbrochenen Scheinwerferglases keine Kreuzung, sondern fahren Sie an den Straßenrand. Markieren Sie unter Umständen die Unfallstelle und fotografieren Sie gegebenenfalls die Fahzeugposition.

Entstand großer Sachschaden oder wurde eine Person verletzt, rufen Sie die Polizei an die Unfallstelle. Achten Sie darauf, dass dann die Position der Fahrzeuge nicht mehr verändert wird.

Den Unfallbeteiligten steht es grundsätzlich frei, einen Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen (unser Büro bietet zum Beispiel als Dienstleistung eine Beweissicherung an der Unfallstelle an).  

Haben Sie dies alles veranlasst, sollten Sie die für eine reibungslose und schnelle Schadenregulierung durch den Autoversicherer wichtigen Daten in den Unfallbericht aufnehmen.

Wichtige Daten  

Nach einem Verkehrsunfall sind verschiedene Maßnahmen zu treffen, wenn eine schnelle Schadenfeststellung und -Regulierung Ihres Unfalles erfolgen soll. Nach einer Absicherung der Unfallstelle und eventuellen Erstversorgung möglicher Verletzter, sollte eine Schadenaufnahme durch die Unfallbeteiligten erfolgen. Hierbei ist ein Unfallbericht ein gängiges und äußerst praktikables Hilfsmittel.

Notieren sollten Sie bitte an der Unfallstelle:

Amtliches Kennzeichen, Name und Anschrift der beteiligten Fahrer. Lassen Sie sich die Ausweispapiere zeigen und überprüfen Sie, ob der Fahrer auch der Fahrzeughalter (Halterangaben im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung) ist.  

Namen und Anschriften von eventuellen Unfallzeugen. Zeichnen Sie eine Unfallskizze. Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus. Fertigen Sie ein Unfallprotokoll, das vom Schädiger als auch vom Geschädigten unterschrieben sein sollte. Ort und Zeit des Unfalls. 

Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins; verlangen Sie Unterlagen.

Sind die Daten nicht bekannt, hilft Ihnen unser Büro bei der Ermittlung der Versicherungsgesellschaft gerne weiter. Lassen Sie sich nicht auf sogenannte Unfallhelfer ein. Eine Kontaktaufnahme an der Unfallstelle mit der gegnerischen/ eintrittspflichtigen Versicherung, sollten Sie vermeiden.   

Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, so fragen Sie nach der grünen Versicherungskarte oder notieren Sie Daten der Versicherung am unfallbeteiligten Fahrzeug (französische Unfallbeteiligte? Versicherungsnachweis rechts unten an der Frontscheibe). Auch hier hilft Ihnen unser Büro bei der Ermittlung der Versicherung gerne weiter.

Verwenden Sie für die Aufnahme der Unfalldaten am besten den sogenannten Europäischen Unfallbericht, damit Sie in der Aufregung nichts vergessen.