Verkehrsunfall

 

Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer!

Ein Verkehrsunfall in der heutigen Zeit, bei ca. 58 Millionen zugelassener Fahrzeuge in Deutschland (Kraftfahrzeuge und Anhänger), ist längst nichts seltenes mehr (Statistisches Bundesamts in Wiesbaden: im ersten Halbjahr 2012 ereigneten sich auf deutschen Straßen pro Tag 983 schwere Verkehrsunfälle). Im Saarland ereigneten sich 2012  gemäß der Unfallstatistik des Innenministeriums des Saarlandes vom März 2013 -31950 gemeldete Unfälle. Rein rechnerisch waren es somit auf saarländischen Straßen täglich fast 88 Verkehrsunfälle!

Nur die wenigsten wissen über ihre Rechte und Pflichten gegenüber der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung so gut Bescheid, dass sie ihre Ansprüche lückenlos geltend machen können.

Hier benötigen Sie Hilfe und einen kompetenten Ansprechpartner mit Sachverstand an Ihrer Seite.

Beauftragen Sie nach einem unverschuldeten Schadenereignis sofort einen anerkannten Kfz-Sachverständigen zur Sicherung und Festigung Ihrer Schadenersatzansprüche.

Ein wesentlicher Bestandteil eines Gutachtens, ist die Objektivität und die Unabhängigkeit des Sachverständigen.

Wir garantieren Ihnen dieses!

Überlassen Sie deshalb nichts dem Zufall und nutzen Sie Ihr Recht zur Beauftragung eines freien und zertifizierten Sachverständigen!


Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall?


Allgemeine Praxistipps:

Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens:
Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen.

Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Sachverständigen:
Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers nach herrschender Rechtsprechung zu übernehmen.

Inanspruchnahme eines Mietwagens oder Nutzungsausfallentschädigung:
Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls, können Sie grundsätzlich (Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf) einen Mietwagen beanspruchen. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls alternativ Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens:
Zur Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche, können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall entstehenden Anwaltskosten hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Haftung zu ersetzen.
 
Warum einen Rechtsanwalt einschalten?
– zögerliche Bearbeitung seitens des eintrittspflichtigen Versicherers
   (z.B. monatelanges Schweigen)
– falsche Auskünfte (einseitige Darstellung des Unfallhergangs etc.)
– Bestreiten der Haftung (selbst gegen den Willen des Verursachers)
– Abschläge bei der Schadenregulierung (Reparaturkosten werden gekürzt, keine
  Zahlung von Unfallpauschalkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung etc.)
– Sorgt für die Durchsetzung zustehender Schadenersatzansprüche
  (z.B. Schmerzensgeld nach Auswertung der Arztexpertisen)

Personenschäden (Ärztliche Untersuchung):
Falls Sie selbst oder in Ihrem Fahrzeug befindliche weitere Insassen durch den  Schadeneintritt gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten haben, können Ihnen nach Art und Ausmaß der Verletzung weitere Entschädigungen zustehen.