Bagatellschäden?

Häufig wird die Erforderlichkeit der Einholung eines Kfz-Sachverständigengutachtens an der Bagatellschadensgrenze festgemacht.

Ein Kfz-Schadensgutachten ist nur dann entbehrlich und wird von dem Schädiger und dessen Kfz-Versicherung nicht erstattet, wenn ein eindeutiger Bagatellschaden vorliegt.
Dabei muss es sich aber tatsächlich um einen eindeutigen Bagatellschaden handeln.
Nach der Definition des BGH handelt es sich um einen Bagatellschaden, wenn nur oberflächliche (Lack-) Schäden vorliegen. Als Bagatellschaden hat der VIII. Zivilsenat des BGH bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-) Schäden anerkannt, nicht jedoch andere (Blech-) Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war.

Im Bereich des Unfallschadens liegt ein Bagatellschaden vor, wenn im Verhältnis zum Marktwert der Sache keine nachhaltige oder verhältnismäßige Wertverminderung im Vermögen des Eigentümers verursacht wurde.
Bei Fahrzeugen liegt die Bagatellschadensgrenze etwa bei 1.200,00 €.

Sind Sie nicht sicher, ob es sich bei Ihrem Schaden um einen Bagatellschaden handelt?
Hier helfen wir Ihnen gerne kostenlos weiter! 
Serviceline: 0 68 31 – 5 38 19

oder

senden Sie uns Fotos Ihres beschädigten Fahrzeuges und wir geben ihnen eine grobe Einschätzung zur Schadenhöhe (per Email -info@sv-algier.de- oder per WhatsApp -01714838266-).

Smart Repair möglich?

Smart Repair bedeutet, einen Schaden „smart” mit möglichst wenig Aufwand und Kosten zu reparieren. Mit der Methode lassen sich Kleinschäden wie Schrammen, Dellen oder Kratzer im Autolack beseitigen, ohne die Teile komplett austauschen zu müssen. Sprechen Sie uns an. 


Hier drei Beispiele für einen auf den ersten Blick vorliegenden Bagatellschaden!

Beschädigte Fahrertür

Problem! 

Hier hat eine Kontaktierung mit dem Seitenaufprallschutz der Fahrertür stattgefunden.
Der Seitenaufprallschutz (profilierte Querstrebe längs in der Tür verlaufend), gedacht als Flankenschutz, ist bei diesem Fahrzeugtyp unmittelbar in Höhe des Schadenbereichs mit einer Punktschweißverbindung/ Klebeverbindung werkseitig angebracht.
Aufgrund dieser Tatsache wird dieser bei geringsten Anstößen gegen das Türaußenblatt mechanisch kontaktiert.
Eine Instandsetzung des Seitenaufprallschutzes ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht durchführbar. Die Fahrertür wäre somit zu erneuern. Bedingt durch die Metallic-Lackierung müssten auch zur Vermeidung von Farbtonunterschieden die angrenzenden Karosserieteile bei der Reparatur mitlackiert werden. 

Reparaturkosten in einer Fachwerkstatt: 2.478,10 € inkl. MwSt. zuzüglich einer Wertminderung des Fahrzeuges von 500,00 € -somit! KEIN Bagatellschaden!


Eindellung im Heckstoßfänger

Problem!

Nach dem Lösen des Stoßfängers konnte eine im unteren Bereich massiv gestauchte und eingedrückte Seitenwand vorgefunden werden.

Reparaturkosten in einer Fachwerkstatt: 3.620,46 € inkl. MwSt. –weiteres Problem; bedingt durch den Fahrzeugwert vor dem Unfall, ist an diesem Fahrzeug ein sogenannter wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten!


Keine sichtbaren Schäden!

Problem!

Äußerlich waren keine Schäden erkennbar. Nach Freilegung des Kofferraums war eine Aufstauchung des Bodenblechs ersichtlich. Ebenso war das Heckabschlussblech sowie der Längsträger links gestaucht und in Mitleidenschaft gezogen worden.

Reparaturkosten in einer Fachwerkstatt: 4.969,63 € inkl. MwSt. –weiteres Problem: bedingt durch den Fahrzeugwert vor dem Unfall, ist an diesem Fahrzeug ein klassischer Totalschaden eingetreten!